Kann ich meine Rechtsschutzversicherung unbegrenzt in Anspruch nehmen?

Sie sollten nicht wegen jeder Kleinigkeit klagen, sondern Ihre Versicherung erst dann in Anspruch nehmen, wenn sich Streitigkeiten nicht von allein lösen lassen. Bei Überbeanspruchung kann Ihnen die Versicherung den Vertrag kündigen. Bereits bei zwei oder mehr Rechtsschutzfällen innerhalb eines Jahres darf die Versicherung kündigen.

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