Kinder sind nicht familienversichert, wenn nur ein Elternteil gesetzlich versichert ist, und das Einkommen des anderen Elternteils regelmäßig über der Versicherungspflichtgrenze von 4.012,50 Euro (Stand: 2008) und über dem Verdienst des Mitglieds liegt.
Grundsätzlich kann der Nachwuchs höchstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs bei den Eltern mitversichert werden, zumindest dann, wenn er sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befindet. Wird diese Ausbildungsphase durch den Wehr- oder Zivildienst unterbrochen, verlängert sich die mögliche Familienversicherung um die entsprechende Zeit.
Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, endet die Familienversicherung mit Vollendung des 18. Lebensjahrs. Sind die Eltern bei verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen versichert, besteht für die Kinder ein Wahlrecht.
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