Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt üblicherweise drei Monate. Eine Ausnahme besteht, wenn die Versicherung beispielsweise eine Zahlung verweigert. In diesem Fall haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht. Das Gleiche gilt bei der Erhöhung von Beiträgen. Ihr Versicherer ist verpflichtet, Ihnen die Änderung der Beitragshöhe einen Monat im Voraus anzukündigen. Innerhalb dieses Monats besteht für Sie die Möglichkeit, den Versicherungsvertrag zu kündigen.