Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt üblicherweise drei Monate. Eine Ausnahme besteht, wenn die Versicherung beispielsweise eine Zahlung verweigert. In diesem Fall haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht. Das Gleiche gilt bei der Erhöhung von Beiträgen. Ihr Versicherer ist verpflichtet, Ihnen die Änderung der Beitragshöhe einen Monat im Voraus anzukündigen. Innerhalb dieses Monats besteht für Sie die Möglichkeit, den Versicherungsvertrag zu kündigen.
| # | Anbieter | Produkt | Zinssatz |
|---|---|---|---|
| 1 | MoneYou | Tagesgeld | 2,75% |
| 2 | Barclays Bank | LeitzinsPlus | 2,75% |
| 3 | VTB Direktbank | Tagesgeld | 2,70% |
Die Fußball-Weltmeisterschaft ist Geschichte. Neben spannenden Spielen und geselligen Abenden bietet ein solches Ereignis für viele Fans auch den Anlass, sich selbst wieder mehr zu b ... weiter
Endlich ist er da! Der Frühling ist nicht nur eine beliebte Jahreszeit für den Frühjahrsputz sondern auch für einen Wohnungswechsel. Wenn nur der lästige Umzug nicht wäre. Wie Sie g ... weiter