Sie treten beim Kauf einer Immobilie automatisch in eine bestehende Gebäudeversicherung ein. Jedoch kann diese Gebäudeversicherung mit sofortiger Wirkung oder zum Ablauf der laufenden Versicherungsperiode innerhalb eines Monats nach der grundbuchlichen Eigentumsumschrift gekündigt werden. Im Anschluss daran besteht die Möglichkeit eine neue und günstige Versicherung bei einer Gesellschaft ihrer Wahl abzuschließen. Es wird außerdem empfohlen zum Ablauf der Versicherungsperiode zu kündigen, um die bereits gezahlten Versicherungsprämie des Verkäufers auszunutzen.