Ist das Kind berufstätig, besteht kein Anspruch mehr auf Kindergeld. Der Anspruch besteht nur, wenn sich das volljährige Kind noch in der Ausbildung befindet. Bei Erwerbstätigkeit ist auch die Höhe des Einkommens nicht maßgeblich.
| # | Anbieter | Produkt | Zinssatz |
|---|---|---|---|
| 1 | MoneYou | Tagesgeld | 2,75% |
| 2 | Barclays Bank | LeitzinsPlus | 2,75% |
| 3 | VTB Direktbank | Tagesgeld | 2,70% |
Anspruch auf Kindergeld besteht grundsätzlich für Kinder, die noch nicht volljährig sind. Darüber hinaus kann das Kindergeld aber auch bis zum 25. Lebensjahr ausgezahlt werden, wenn sic ... weiter
Schwangere und junge Mütter stehen in der Arbeitswelt unter besonderem Schutz. Auch finanziell müssen schwangere Frauen, die bisher erwerbstätig waren keine Einbußen hinnehmen. All ... weiter