Kann ich auch als Selbstständiger riestern?

Wer als Selbstständiger eine rentenversicherungspflichtige Tätigkeit ausübt, kann einen Riester-Vertrag abschließen wie jeder andere Förderberechtigte auch. Das gilt allerdings nicht für Selbstständige, die nicht rentenversicherungspflichtig tätig sind.

Für Selbstständige kann es sich eher lohnen, eine Rürup-Rentenversicherung abzuschließen. Die eigentliche Bezeichnung für die Rürup-Rente ist „private Basisrente“. Grundsätzlich eignet sich eine private Basisrente für alle, die steuerlich gefördert vorsorgen wollen. Besonders interessant ist sie allerdings für diejenigen, die nicht gesetzlich rentenversichert sind und die eine Riester- oder Betriebsrente nicht nutzen können: Also Selbständige, Freiberufler und Gewerbetreibende. Auch für Besserverdienende ist die Rürup-Förderung interessant.
Bei dieser Art der privaten Altersvorsorge bekommen die Versicherten jedoch keine Förderung durch Zulagen wie zum Beispiel bei der Riester-Rente. Die staatliche Förderung besteht aus den Steuervorteilen. Denn die Rürup-Beiträge können als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Mehr dazu in diesem Text: Altersvorsorge für Selbstständige.

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