Ja. Denn es bleibt ein Betrag von 300 Euro anrechnungsfrei. Dieser Mindestbetrag wird bei der Ermittlung des Einkommens nicht berücksichtigt, sodass man in der Zeit des Elterngeldbezuges über das ALG II und 300 Euro Elterngeld verfügen kann. Wird bei Mehrlingsgeburten dieser Betrag mehrfach ausgezahlt, ist er auch in der entsprechenden Höhe nicht als Einkommen zur Berechnung von Arbeitslosengeld II hinzuzuziehen.
Auch bei anderen Sozialleistungen wie beim Wohngeld oder beim Kinderzuschlag wird das Elterngeld erst ab dem Mindestbetrag von 300 Euro zur Berechnung der Ansprüche hinzugezogen.
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