Nein. Denn der Kinderzuschlag ist dafür gedacht, Familien mit Kindern vor dem Bezug von ALG II zu bewahren. Der Kinderzuschlag ist gedacht für Familien mit einem geringen Einkommen. Eltern, die zwar sich selbst ernähren könnten, aber durch die Ausgaben für ihre Kinder finanziell unter den Regelsatz des ALG II geraten würden, können den Kinderzuschlag beantragen; ALG II-Empfänger allerdings nicht.
| # | Anbieter | Produkt | Zinssatz |
|---|---|---|---|
| 1 | MoneYou | Tagesgeld | 2,55% |
| 2 | Bank of Scotland | Tagesgeld | 2,40% |
| 3 | 1822direkt | ZinsCash (Standardzins) | 2,30% |
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