Grundsätzlich verzichtet die Versicherung bei einer Krankenvollversicherung auf das ordentliche Kündigungsrecht. Das regeln die Musterbedingungen der PKV: "Der Versicherer verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht in der Krankheitskostenversicherung, wenn die Versicherung ganz oder teilweise den im gesetzlichen Sozialversicherungssystem vorgesehenen Krankenversicherungsschutz ersetzen kann. Dies gilt auch für eine Krankenhaustagegeldversicherung, die neben einer Krankheitskostenvollversicherung besteht."
Damit sollen vor allem ältere Menschen geschützt werden, damit sie bei einer Verschlechterung ihrer Gesundheit den Versicherungsschutz nicht verlieren.
Davon unberührt bleibt aber das Recht auf außerordentliche Kündigung, z.B. bei Nichtzahlung der Prämie.
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