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02.02.2005

"Kabinettsentwurf des Präventionsgesetzes greift zentrale Forderungen nicht auf"

Pressemitteilung der AOK?

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Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherungsträger bekennen sich ausdrücklich zu einer umfassenden, zielbezogenen und qualitätsgesicherten Stärkung von Prävention und Gesundheitsförderung. Allerdings greift der heute dem Kabinett zur Beratung vorgelegte "Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der gesundheitlichen Prävention" zentrale Forderungen der oben genannten Sozialversicherungsträger nicht auf.

Die Sozialversicherungsträger fordern: Vermeidung neuer so genannter Verschiebebahnhöfe, Offenlegung und Fortschreibung der steuerfinanzierten Prävention und Gesundheitsförderung sowie Selbsthilfeförderung durch Bund, Länder und Gemeinden.

Nach wie vor stehen die Sozialversicherungsträger der vorgesehenen Finanzverteilung kri-tisch gegenüber. Besonders bedauerlich finden sie, dass die kurzzeitig im Raum stehende Zusage der Bundesagentur für Arbeit, sich mit 20 Millionen Euro an der Finanzierung zu beteiligen, nun wieder aus dem Entwurf gestrichen wurde. Prävention sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, in die auch die Arbeitsförderung mit einbezogen werden müsse.

Dies gelte auch für die Private Krankenversicherung und die Private Pflegeversicherung, die nach dem Gesetzentwurf auch in Zukunft keinen Beitrag zur Prävention leisten müssten. Zudem müsse das Gesetz sicherstellen, dass die Finanzautonomie der Sozialversicherungsträger erhalten bleibe. Wer die Prävention finanziere, sollte auch darüber entscheiden, wohin die Mittel fließen. Es gehe schließlich um Beitragsgelder der Versicherten und Arbeitgeber, die nun für eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe verwendet werden sollen.

Auch weise der Gesetzentwurf noch zahlreiche handwerkliche und inhaltliche Mängel auf. So werde unter anderem das Ziel, einfachere und transparentere Organisationsstrukturen zu schaffen, nicht erreicht. Vielmehr werde statt Bürokratie abzubauen, das Gegenteil bewirkt. Trotz zahlreicher Regelungen gelinge es dem Entwurf nicht, eine einheitliche Verbindlichkeit der Präventionsziele für alle Ebenen - Bund, Länder und Gemeinden - herzustellen. Er trage sogar dazu bei, einheitliche Ziele dadurch zu verwässern, dass regionale Abweichungen finanziell unterstützt werden müssten.

(Gemeinsame Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Krankenkassen

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