Bei Arbeitslosigkeit wird die finanzielle Decke einer Familie dünn. Bis zu 40 Prozent des gewohnten monatlichen Netto-Einkommens - je nach Familienstand und Steuerklasse - entfallen. Besonders hart trifft diese Einkommensreduzierung Hausbesitzer, die meist große Summen zur der Immobilie aufgenommen haben. Im schlimmsten Fall verliert die Familie ihr Heim, es kommt zu Zwangsversteigerung oder Notverkauf, meist weit unter Wert der Immobilie. 35 Prozent aller Überschuldungen sind durch Arbeitslosigkeit verursacht. Allein 2001 stieg die Zahl der Zwangsversteigerungen um fast 39 Prozent auf bundesweit 79.800 - rein rechnerisch kamen 2001 jede Stunde neun bis zehn Eigenheime unter den Hammer.
Angesichts dieser Zahlen und der anhaltend hohen Arbeitslosigkeit rät die , im Rahmen einer soliden splanung auch die Absicherung des Risikos der Arbeitslosigkeit einzuschließen. Je nach Höhe der Darlehenssumme und der Verwendung des Darlehens gibt es hier zwei Möglichkeiten: die Restkreditversicherung oder die Immobilienkreditversicherung.
Die Restkreditversicherung sichert Darlehen bis zu 100.000 Euro ab, wenn der Versicherungsnehmer durch Arbeitslosigkeit (oder auch durch Krankheit, einen Unfall oder seinen Tod) nicht mehr in der Lage ist, seinen eingegangenen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Die Restkreditversicherung, wie sie unter anderem auch die anbietet, kann zum Beispiel der Teil-Absicherung von Baudarlehen dienen, aber auch der Absicherung von Anschaffungsdarlehen, beispielsweise für ein Auto.
Summenmäßig unbegrenzt (also auch über 100.000 Euro), aber von der Verwendung her auf den Immobilienbereich beschränkt ist die Immobilienkreditversicherung. Sie sichert Immobilienfinanzierungen gegen Einkommenseinbußen durch unverschuldete Arbeitslosigkeit ab. Der Versicherungsschutz umfasst zum Bau oder Kauf von Wohneigentum, zum Erwerb von Investitionsobjekten sowie für An-, Aus- oder Umbaumaßnahmen. Auch bei bereits laufenden en kann sie eingesetzt werden. Die Immobilienkreditversicherung wird zum Beispiel von der mit einer Leistungsdauer von wahlweise 12, 18 oder 24 Monaten angeboten. Das heißt, bei Abschluss eines Fünf-Jahres-Vertrages erhält der Versicherungsnehmer im Falle seiner Arbeitslosigkeit für 12, 18 oder 24 Monate die vereinbarte Absicherungssumme und kann damit die Rückzahlung seines s sicherstellen.
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Pressemitteilung der
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