Wer fahrlässig einem anderen einen Schaden zufügt, ist verpflichtet, den daraus entstandenen Schadens vollständig zu ersetzen. "Das gilt auch, wenn ein Radfahrer oder Inline-Skater einen Crash verursacht", sagt Hedwig Telkamp, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern. Die Kosten reichen vom medizinischen Behandlungsaufwand über ein Schmerzensgeld bis im schlimmsten Fall zu einer monatlichen Rente.
"Solche Summen können ausreichen, jemanden zu ruinieren, denn er haftet dafür mit seinem ganzen Vermögen", so Hedwig Telkamp. Freizeitsportler sollten daher auf jeden Fall eine private Haftpflichtversicherung haben. Diese deckt auch alle Schäden ab, die ein Freizeitsportler unabsichtlich in Ausübung seines Sports verursacht
Da die Versicherung nur Schäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme ersetzt, sollte auf eine ausreichende Höhe geachtet werden. Policen mit einer Abdeckung pauschal von Personen- und Sachschäden bis zu drei Millionen Euro gibt es bereits ab einer Jahresprämie von 50 Euro.
Ausnahmen gelten, wenn jemand Motorboot fährt oder mit einem eigenen Surfbrett oder Segelboot unterwegs ist. Dafür wird eine eigene Wassersporthaftpflichtversicherung benötigt. Ein fremdes Pferd zu reiten, ist von der privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt. Für Besitzer eines eigenes Pferdes oder eines Hundes führt kein Weg an einer Tierhalterhaftpflichtversicherung
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