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10.04.2007

Jede zweite Nebenkostenabrechnung ist falsch

Jede zweite Nebenkostenabrechnung ist falsch Mieter müssen auch in diesem Jahr wieder mit empfindlichen Nachzahlungen bei den Nebenkosten rechnen. Preistreiber sind vor allem die Kosten für Öl, Gas und Strom.

Zudemist laut Mieterschutzbund etwa jede zweite Abrechnung falsch. "Mieter sollten die Nebenkostenabrechnung gründlich prüfen, um unberechtigte Forderungen zurückweisen zu können", empfiehlt daher Gerhard Creutz von der Allianz Dresdner Bauspar AG.

Mieter haben 30 Tage Zeit, die Forderung ihres Vermieters zu prüfen und dagegen Einspruch zu erheben. Kosten, die zwölf Monate oder länger vor dem Ende der letzten Abrechnungsperiode entstanden sind, müssen nicht mehr bezahlt werden. Gleiches gilt für Nebenkosten, die nicht im Mietvertrag aufgeführt sind.

Im Mietvertrag muss der Verteilungsschlüssel der Nebenkosten (Kopfzahl oder Wohnfläche) enthalten sein. Kombinationen sind zulässig. Heiz- und Warmwasserkosten müssen allerdings zu 50 bis 70 Prozent nach individuellem Verbrauch umgelegt werden. Nebenkosten dürfen nicht geschätzt werden.

Zulässige Nebenkosten sind Wasser, Heizung/Warmwasser, Grundsteuer, Lift, Straßenreinigung/Müll, Entwässerung, Beleuchtung, Kaminkehrer, Gartenpflege, Sach- und Haftpflichtversicherungen, Hauswart, Antenne/Kabelanschluss und Hausreinigung.

Nicht in die Abrechnung gehören etwa Fassadenreinigung, Gebühren für Vermietervereine, Reparaturen, alle Einmalkosten, Verwaltungskosten oder Kosten für leerstehende Wohnungen. Kommt dem Mieter eine Abrechnung fehlerhaft vor, kann er die Nachzahlung verweigern, bis eine nachprüfbare Abrechnung erbracht wird.

Dazu muss der Vermieter auch Einsicht in die Originalunterlagen gewähren, etwa die Heiz- und Stromkostenabrechnungen oder die Rechnungen von Reinigungsfirmen. Eine Klausel, nach der die Abrechnung des Vermieters als anerkannt gilt, wenn nicht binnen vier Wochen nach Zugang widersprochen wird, ist unwirksam.

Fach-Chinesisch bei den Nebenkosten muss ebenfalls niemand akzeptieren. Laut Gesetz muss die Abrechnung übersichtlich gegliedert und auch für jemanden verständlich sein, der sich nicht täglich mit diesen Dingen beschäftigt.

baufinanzierung-Index (Berechnung)

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