Jahressteuergesetz 2009: Bundesländer greifen Steuersparfonds an

Mit dem Jahressteuergesetz 2009 könnten die Steuerprivilegien für spezielle Geldmarkfonds fallen, die von Fondsgesellschaften häufig als steueroptimierte Fonds angepriesen werden. Das berichtet das Anlegermagazin ‚Börse Online‘.

Der Bundesrat wird voraussichtlich am 19. September das Jahressteuergesetz in erster Lesung beraten. Die Bundesrats-Ausschüsse haben jetzt ihre Empfehlungen zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung abgegeben und fordern, von der Bundesregierung die Besteuerung der steueroptimierten Fonds zu überprüfen.

Das geht aus dem Empfehlungsbericht der Ausschüsse zum Jahressteuergesetz 2009 hervor. Das Dokument liegt ‚Börse Online‘ vor.

Die Fonds, die von der Regelung betroffen sind, verkaufen die Gesellschaften seit Beginn des Jahres gern. Die Fondsmanager versuchen, möglichst geringe steuerpflichtige Ausschüttungen zu erzielen und stattdessen Kursgewinne zu generieren, die nicht versteuert werden müssen.

Dazu investieren sie gleichzeitig in Anleihen, die niedrige Zinsen abwerfen und in Termingeschäfte. Diese Kombination ist der Schlüssel zur Steuerfreiheit, denn die re-investieren Erträge aus Termingeschäften gelten bei den Finanzbehörden als Kursgewinne.

Obwohl es diese Art von Fonds schon seit Jahren gibt, sollte nach Ansicht der Länder mit dem Jahressteuergesetz 2009 deren Behandlung geändert werden. „Damit können Zinserträge – auch zukünftig – von allen Anlegern steuerfrei im Investmentfonds „geparkt“ werden“, warnt der Bericht.

Das beunruhigt die Länder offenbar auch wegen der am 1. Januar 2009 in Kraft tretenden Abgeltungssteuer. Die Ausschussmitglieder erwarten durch die steuerlich begünstigten Fonds mögliche „Steuerausfälle in beträchtlicher Höhe“.

Die Ausschüsse fordern deshalb in ihrer Empfehlung an den Bundesrat, dass die Steuerfreiheit von Termingeschäften nicht „für solche Fondskonzepte gelten solle, die durch Koppelung von Finanzinstrumenten (auch Fondsanteilen) dieses Privileg ausnutzen.“

Fiele das Steuerprivileg weg, würden die Fonds ihren Steuervorteil verlieren. Auch andere Produkte, die ebenfalls Termingeschäfte nutzen, könnten von der Neuregelung betroffen sein.

Die Bundesregierung soll nach dem Willen der Länder prüfen, ob die Steuerprivilegien für Termingeschäfte für Produkte ausgeschlossen werden sollten, bei denen „durch Koppelung von Finanzinstrumenten eine steuerfreie zinsähnliche Rendite erzielt werden soll.“

Es ist zu erwarten, dass der Bundesrat diese Prüfbitte bei seiner nächsten Sitzung am 19. September an die Bundesregierung weiterleitet.

Pressemitteilung von ‚Börse Online‘

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