Noch nicht einmal drei Monate gilt die Neuregelung der Pendlerpauschale, jetzt hat das niedersächsische Finanzgericht im Falle eines Ehepaares entschieden, dass die Kürzung der Pendlerpauschale verfassungswidrig ist.
"Das Finanzgericht hat die Ansicht vieler Lohnsteuerhilfevereine und Steuerexperten bestätigt", so Siegfried Stadter, Vorstandsmitglied der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. Es vertritt die Ansicht, dass die Kürzungen der Aufwendungen für Fahrtkosten gegen das im Einkommensteuerrecht geltende Prinzip der Besteuerung nach der finanziellen Leistungsfähigkeit und der gerechten Lastenverteilung verstößt.
Nun liegt die Klage zur Entscheidung beim Bundesverfassungsgericht. "Wir sind zuversichtlich, dass das Bundesverfassungsgericht noch in diesem Jahr eine Entscheidung fällt, die besagt, dass die Kürzung der Pendlerpauschale verfassungswidrig ist", so Stadter. In diesem Fall kann die Pendlerpauschale auch in der 2007 wie bisher ab dem ersten Kilometer beantragt werden.
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