Einige Versicherungen bieten die Möglichkeit der Mitversicherung bei Vermietung von Wohnräumen. Generell deckt die private Haftpflicht nämlich nur Schäden des Versicherungsnehmers als Privatperson, Aufsichtspflichtiger sowie als Mieter/Inhaber einer Wohnung bzw. Einfamilienhauses ab.
In den meisten Fällen muss aber eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.