Ist eine Privathaftpflichtversicherung für Wohneigentümer ausreichend?

Einige Versicherungen bieten die Möglichkeit der Mitversicherung bei Vermietung von Wohnräumen. Generell deckt die private Haftpflicht nämlich nur Schäden des Versicherungsnehmers als Privatperson, Aufsichtspflichtiger sowie als Mieter/Inhaber einer Wohnung bzw. Einfamilienhauses ab.
In den meisten Fällen muss aber eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.