Ist die Nutzung von Wasserfahrzeugen in der privaten Haftpflicht mitversichert?

Die Nutzung von Wasserfahrzeugen ist mit Einschränkungen mitversichert. Die Einschränkung betrifft motor- u. treibsatzbetriebene Wasserfahrzeuge und eigene Segelboote über 5 Meter Rumpflänge. Das heißt die Nutzung von Ruderbooten, Surfbrettern ist mitversichert.

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