Durch das Alterseinkünftegesetz ist die Ablauf-Leistung nicht mehr in voller Höhe steuerfrei. Bei Neuverträgen ist in Zukunft, unter bestimmten Voraussetzungen, nur die halbe Wertsteigerung zu versteuern. Trotzdem ist der Gesamtaufwand nach Steuer beim Verrechungsabkommen in der Regel immer noch geringer als bei Tilgungsdarlehen. Der Vorteil: Ihre Angehörigen und Ihre Finanzierung sind für den Fall der Fälle abgesichert. Die Darlehenszinsen werden bei vermieteten Immobilien steuerlich voll über die gesamte Laufzeit als Werbungskosten abgezogen. Da die Schuldzinsen während der Laufzeit konstant bleiben, nutzen Sie die Steuervorteile optimal aus.