Inwieweit besteht Anspruch auf kieferorthopädische Leistungen?

Die Erstattung von Kosten für kieferorthopädische Behandlungen richtet sich nach dem gewählten Tarif. In den meisten Fällen wird dabei ein bestimmter Prozentsatz für die Kostenübernahme vereinbart (z.B. 75 oder 80 Prozent). Oft ist der Betrag auch auf Festbeträge begrenzt oder nach Versicherungsjahren gestaffelt.

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