In welcher Höhe kann ich Unterhaltszahlungen für den Exgatten absetzen?

Sonderausgaben, die beispielsweise nach einer Scheidung oder bei einer dauerhaften Trennung in Form von Unterhaltszahlungen entstehen, können bis zu einer Höhe von 13.805 Euro in der Steuererklärung veranschlagt werden.

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