Seit 1. Juli 2007 können sich Menschen ohne Krankenversicherung, die früher privat versichert waren, im Standardtarif der privaten Krankenversicherung ohne Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse versichern. Diese Versicherten wechseln zum 1. Januar 2009 automatisch in den neuen Basistarif.
Der Beitrag von im Standardtarif versicherten Personen darf den durchschnittlichen Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung nicht überschreiten