Die reine Miete für den Wohnraum ohne die zusätzlich entstehenden Nebenkosten bezeichnet man in der Regel als Kaltmiete. Kaltmiete und Nebenkosten zusammen bilden die Warmmiete, zu der noch die individuellen Stromkosten des Mieters hinzukommen und je nach Ausstattung der Wohnung auch noch die Kosten für den Gasverbrauch.
Als Warmmiete bezeichnet man üblicherweise die Miete inklusive aller möglichen Nebenkosten, also auch für Heizung und Warmwasser.
Zu den Mietnebenkosten gehören unter anderem: Wasser, Heizung und Warmwasser, Müllabfuhr, Grundsteuer sowie die Kosten für den Hausmeister, Schneebeseitigung, Hausreinigung und weitere mögliche Kosten, die der Hausbesitzer auf den Mieter entsprechend der Wohnungsgröße umlegen darf. Wird eine Wohnung mit Strom beheizt, sind die Heizkosten nicht in den Nebenkosten enthalten.
Nimmt man sich zur Unterstützung bei der Wohnungssuche einen Makler, kann dieser bei erfolgreicher Vermittlung eine Provision verlangen. Die Makler-Provision darf höchstens zwei Monatsmieten ohne Nebenkosten zuzüglich Mehrwertsteuer betragen. Wenn der Wohnungssuchende letztendlich eine Wohnung mietet, von der er über einen Bekannten gehört hat, muss er keine Provision an den Makler zahlen.
Wenn der Vermieter eine Kaution verlangt, muss das im Mietvertrag vereinbart werden. Zulässig sind hier maximal drei Monatsmieten, die der Vermieter für den Mieter verzinst anlegen muss.
Wie kann sich die Miete entwickeln?
Die Mietentwicklung zu beurteilen ist sehr schwierig und abhängig vom Wohnort und der Wohnlage. Die Miete wird meist bestimmt von Angebot und Nachfrage. Verbessert sich die Infrastruktur einer Gegend, steigen bald auch die Mieten an, weil die Wohnlage in ihrer Qualität steigt. Die Vermieter können sich dann in der Miethöhe nach der ortsüblichen Vergleichsmiete richten.
Bei einer bereits vermieteten Wohnung darf der Vermieter die Miete allerdings nur erhöhen, wenn seit der vergangenen Mieterhöhung mindestens ein Jahr vergangen ist und die Miete innerhalb von drei Jahren nicht mehr als um 20 Prozent erhöht wurde.
Nach Modernisierungen kann der Vermieter allerdings zusätzlich einen Teil der Kosten auf die Miete umlegen - elf Prozent auf die Jahresmiete.
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