Immobilie gilt als beste form der Altersvorsorge

58 Prozent der Deutschen haben ihre Haltung zum Thema private Altersvorsorge geändert, so eine Allensbach-Studie im Auftrag der Postbank. 30 Prozent fragen sich, welche Form der privaten Zukunftssicherung überhaupt noch Sinn macht. Bei aller Skepsis bleibt eine Form der Altersvorsorge jedoch unbestritten- die eigene, meist selbst genutzte Immobilie.

Jeder vierte Deutsche hat Zweifel an der Sicherheit der privaten Anlagen. Ausgenommen ist die Immobilie. Sie steht als sicherste Anlage auf dem ersten Platz: 55 Prozent der Deutschen vertrauen der „Rente aus Stein“. Auf Rang zwei folgt die staatliche Rente mit 52 Prozent, an dritter Stelle die betriebliche Altersvorsorge mit 28 Prozent. Als beste Strategie zur Verwirklichung des eigenen Wohntraums gilt mehr denn je das Bausparen. „Ein Bauspardarlehen bietet zwei Vorteile, die sonst kein anderes Finanzierungsprodukt bietet: maximale Sicherheit durch den festgeschriebenen Zins sowie maximale Flexibilität“, erläutert Wolfgang Kipke von der BHW Bausparkasse. Flexibel, weil jederzeit beliebige Beträge zusätzlich getilgt werden können. „Ein Bauspardarlehen ist in der Regel nach 15 Jahren getilgt. Zum Vergleich läuft ein Hypothekendarlehen durchschnittlich über 20 bis 30 Jahre“, so der BHW-Experte.

Super Deal: Wohn-Riester
Mit dem Eigenheimrentengesetz fördert der Staat seit 2008 die Immobilie als Altersvorsorge. Durch „Wohn-Riester“ kann eine vierköpfige Familie bis zu 908 Euro im Jahr kassieren und erhält unter bestimmten Bedingungen zusätzlich noch Steuervorteile. Die staatlichen Zulagen können für die Tilgung von Baudarlehen verwendet werden. Voraussetzung ist immer, dass die Immobilie nach dem 31. Dezember 2007 gekauft bzw. gebaut wurde und selbst genutzt wird.
Info: Jeder dritte Riester-Sparer versäumt es, die staatlichen Zuschüsse zu beantragen. Daher der Hinweis: nichts verschenken und darauf achten, dass die Riester-Förderung nicht automatisch auf das Konto des Sparers fließt, sondern jedes Jahr neu beantragt werden muss. Die Frist verstreicht nach zwei Jahren.

Pressemitteilung der BHW Bausparkasse

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