Der muss ihren allgemeinen Beitragssatz rückwirkend zum 1. Januar 2004 von 11,9 auf 12,9 Prozent anheben. So jedenfalls hat das schleswig-holsteinischen Landessozialgerichts in dem aktuellen Verfahren entschieden. Damit gibt es bundesweit keine Krankenkasse mehr, die einen Beitragssatz unter 12 Prozent anbietet.
In erster Instanz hatte das Sozialgerichts Kiel am 22. Januar 2004 das Bundesversicherungsamt verpflichtet, die vom Verwaltungsrat der beschlossene Beitragssenkung von vorher 12,9 auf 11,9 Prozent zu genehmigen. Bis Ende Januar war die IKK direkt damit die günstigste und für alle geöffnete Krankenkasse in Deutschland.
Das Bundesgesundheitsministerium hatte gegen diesen Beschluss beim Landessozialgericht (LSG) Beschwerde eingelegt, dem stattgegeben wurde. Nun muss die Krankenkasse den Beitragssatz rückwirkend zum 1. Januar 2004 auf 12,9 Prozent anheben.
"Diese Entscheidung kommt einer Entmündigung der Selbstverwaltung und der Tendenz der Verstaatlichung der gesetzlichen bedrohlich nahe", so Peter K. Thomsen, Verwaltungsratsvorsitzender der . Die Vertreter der Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Verwaltungsrat der sind unverändert der Auffassung, dass das Amt, weil keine Rechtsverstöße vorliegen, den günstigeren Beitragssatz eigentlich hätte genehmigen müssen.
Die aktuellen Beitragssätze der gesetzlichen können Sie hier vergleichen.
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