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27.07.2010

IAQ-Report zur Niedriglohnbeschäftigung: Gesetzlicher Mindestlohn ist unverzichtbar

Der Anteil der Niedriglohnbezieher bleibt bundesweit konstant hoch. Gleichzeitig franst aber das Lohnspektrum zunehmend nach unten aus. Das zeigt ein aktueller Report aus dem Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen. Für Stundenlöhne unter 6 Euro (brutto) arbeitete 2008 gut ein Drittel der Geringverdiener. 1,15 Millionen verdienten sogar weniger als 5 Euro.

Der Ausdifferenzierung der Löhne nach unten sind kaum Grenzen gesetzt. So niedrige Entgelte werden in vielen anderen Ländern durch gesetzliche Mindestlöhne unterbunden. Die Zahl der von Niedriglöhnen Betroffenen ist auch in den vergangenen Jahren weiter gestiegen, stellten die IAQ-Wissenschaftler Dr. Claudia Weinkopf und Thorsten Kalina fest: Waren es 2006 noch gut 6,31 Millionen, stieg die Zahl zwei Jahre später um mehr als 220.000 an auf 6,55 Millionen Beschäftigte.

Seit 1998 ist die Zahl der Niedriglohnbeschäftigten um fast 2,3 Millionen gestiegen, gut jeder fünfte Beschäftigte ist betroffen. Mit 7,09 Euro in West- bzw. 5,18 Euro in Ostdeutschland lagen die durchschnittlichen Löhne im Niedriglohnsektor im Jahr 2008 weit unter der Niedriglohnschwelle. Dabei steigt die Zahl der Geringstverdiener, die weniger als ein Drittel des mittleren Lohns erhalten – das waren 2008 Stundenlöhne unter 4,75 Euro in West- und 3,42 Euro in Ostdeutschland.

Gesetzlicher Mindestlohn ist unverzichtbar

„Weder die Sittenwidrigkeitsgrenze noch branchenbezogene Mindestlöhne können die Ausdifferenzierung des Lohnspektrums wirksam begrenzen“, kritisiert IAQ-Direktorin Dr. Claudia Weinkopf. „Daher ist ein gesetzlicher Mindestlohn auch in Deutschland unverzichtbar.“ Von einem gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro, wie ihn die Gewerkschaften fordern, wären nach Berechnungen des IAQ deutschlandweit über 18 Prozent der Beschäftigten betroffen – in Westdeutschland 15 Prozent und in Ostdeutschland mit 35 Prozent sogar mehr als jeder dritte Beschäftigte.

Pressemitteilung der Universität Duisburg-Essen

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