Hunde, die beißen…

Streitfragen

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Der Versicherungsumfang ist klar geregelt. Trotzdem gibt es in der Praxis immer wieder Streitfälle. Schwierig wird es mitunter, wenn mehrere Hunde im Spiel sind. Oft kann das Verschulden nicht eindeutig geklärt werden, deshalb muss selten eine Seite für den kompletten Schaden haften. So sprach beispielsweise das Oberlandesgericht Oldenburg einer Frau, die durch balgende Hunde zu Fall gebracht worden war, nur die Hälfte des geforderten Schadenersatzes zu.

Die Frau war mit ihrem Hund im Wald unterwegs, als der Jagdhund eines anderen Spaziergängers auf sie zukam. Beide Hundebesitzer machten ihre Tiere von der Leine los und beobachteten ihr Spiel. Als die zurückgepfiffenen Hunde auf ihre Besitzer zurannten, rissen sie die wartende Frau um. Dabei erlitt sie einen schmerzhaften Lendenwirbelbruch. Da sich der Schaden nicht eindeutig zuordnen ließ, erhielt die Hundehalterin nur 50 Prozent der geforderten Summe.

Die Teilhaftung wird in der Regel auch angewandt, wenn sich Tiere untereinander verletzten und ihre Halter keine Schuld trifft. Selbst wenn die Haftungsfrage eindeutig entschieden ist, müssen Tierarztkosten nicht unbedingt bis zur vollen Höhe ersetzt werden. So verklagte ein Pudelhalter einen anderen Hundebesitzer auf damals 15.000 DM Schadenersatz.

Zu viel, befand das Landgericht Mannheim. Zwar sei der Pudel erheblich verletzt worden, eine Tierarztrechnung in dieser Höhe sei aber unverhältnismäßig. Immerhin 10.000 DM bekam der Kläger zugesprochen, weit mehr als den Kaufpreis des Pudels. Schließlich hält jeder Tierhalter den eigenen Liebling für unersetzlich, und so können die Entschädigungssummen den Marktwert des Tieres erheblich übersteigen. Ein Grund mehr für eine gute Versicherung.

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