Hunde, die beißen…

ph_tier.jpgWenn Tiere sich danebenbenehmen, kann das teure Folgen haben. Hunde- und
Pferdebesitzer brauchen deshalb unbedingt eine Tierhalterhaftpflichtversicherung.

Tiere sind ein Risiko

[!–T–]

„Meine Sheila ist eine ganz Liebe, die tut keinem was.“ Ob Hund, Katze, Ratte oder Pferd – in den Augen ihrer Besitzer sind die meisten Tiere völlig harmlos. Doch spätestens beim Gassi gehen wird auch der friedlichste Dackel zur Gefahr.

Denn wenn Sheila am Straßenverkehr teilnimmt, kann das teure Folgen haben. 75.000 Euro Schmerzensgeld und eine monatliche Rente von 250 Euro musste eine Hundehalterin zahlen, weil sie ihren Golden Retriever vorschriftswidrig ohne Leine in einer Parkanlage laufen ließ. Der Hund streifte die Pedale einer Radfahrerin, diese stürzte und zog sich ein schweres Schädelhirntrauma zu.

Fälle wie dieser zeigen, wie unentbehrlich die Tierhalterhaftpflichtversicherung ist. Denn sobald Personen verletzt werden, wird es richtig teuer. Schmerzensgelder oder lebenslange Renten kann ein Normalverdiener kaum aufbringen. Per Gesetz haftet der Halter von Luxustieren – anders als ein Nutztierhalter – unbegrenzt, und zwar unabhängig davon, ob er am Schaden schuld ist oder nicht. Damit gilt der Grundsatz der Gefährdungshaftung, man geht also davon aus, dass das Halten bestimmter Tiere ein Risiko mit sich bringt.

Für Hunde, Pferde und ähnliche Tiere, die vorwiegend aus privatem Interesse gehalten werden, braucht man deshalb eine Tierhalterhaftpflichtversicherung. Bei Schäden durch Katzen und Kleintiere wie Meerschweinchen oder Vögel zahlt die reguläre Haftpflichtversicherung. Im Schadensfall prüft die Versicherung zunächst die Haftungsfrage und wehrt unberechtigte oder überhöhte Ansprüche notfalls vor Gericht ab.

Sind die Forderungen berechtigt, zahlt die Versicherung Schadenersatz bis zur Höhe der Versicherungssumme. Versichert ist das jeweilige Tier, nicht der Halter. Grundsätzlich ist also egal, wer mit Fiffi Gassi geht, entscheidend ist, dass der Versicherungsvertrag auf das jeweilige Tier läuft. Wer seinen Liebling öfter mal bei einem Hundesitter abgibt, sollte allerdings darauf achten, dass auch gewerbliche Tierbetreuung mitversichert ist. Bei Pferdehaftpflichtpolicen kann es Probleme geben, wenn ein fremder Reiter auf dem eigenen Pferd unterwegs ist – es sei denn, das Fremdreiterrisiko ist mitversichert.

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.