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02.03.2010

HUK-COBURG: Wer zahlt bei Sturmschäden?

Immer wieder fegen verheerende Stürme durch das Land und hinterlassen Schneisen der Verwüstung. Entwurzelte Bäume, die auf ein Auto fallen, oder abgedeckte Dächer sind in Deutschland schon lange keine Seltenheit mehr. Doch wer kommt für den Schaden am Auto, Hausrat oder dem eigenen Haus auf? Betroffenen mit einer Kasko-, Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung rät die HUK-COBURG, ihren Schaden schnellst möglich ihrer Versicherung zu melden.

Für alle drei Versicherungen gilt: Von Sturm redet man ab Windstärke acht. Das entspricht einer Windgeschwindigkeit von mindestens 62 Kilometern pro Stunde. Versichert sind alle Schäden, die direkt durch den Sturm verursacht werden.

Dazu zählen vor allem tiefe Dellen und Beulen in der Karosserie eines Autos, die meist durch herab fallende Äste verursacht werden. Noch ein Hinweis: Nur Sturmschäden fallen in den Bereich der Teilkasko-Versicherung. Hätte sich der Schaden bei Windstärke sieben oder weniger ereignet, wäre dafür die Vollkasko-Versicherung zuständig.

Spuren kann ein Sturm natürlich auch am Hausrat hinterlassen. Gar nicht selten gehen fest verschlossene Fenster zu Bruch, und der eindringende Regen lädiert Teile des Hausrats. Zum versicherten Hausrat zählen übrigens nicht allein Dinge des täglichen Gebrauchs, wie zum Beispiel Möbel, Geschirr oder Kleidung. Auch Gebäudeteile - wie beispielsweise Fernseh- und Rundfunkantennen, Satellitenschüsseln oder Markisen - sind unter bestimmten Umständen mitversichert.

Die Wohngebäude-Versicherung schützt das eigene Haus. Zum Beispiel: Wenn der Sturm so tobt, dass er das Dach abdeckt. Versichert ist hier neben dem eigentlichen Gebäude in der Regel auch Zubehör, das sich am oder im Haus befindet. Um genau zu wissen, was darunter fällt, sollte man am besten bei seinem Versicherer nachfragen.

Doch ein Sturm oder Orkan kann nicht allein persönliches Eigentum beschädigen. Gar nicht selten wird auch das Eigentum Dritter in Mitleidenschaft gezogen. Oft reißt der Sturm Ziegel vom Dach, wirbelt sie durch die Luft und zum Schluss landen sie auf dem Auto des Nachbarn. In diesem Fall hilft dem Eigentümer eines selbstbewohnten Hauses seine Haftpflicht-Versicherung. Handelt es sich bei diesem Beispiel um ein Mehrfamilienwohnhaus wäre das ein Fall für die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung.

Wenn der Sturm allerdings mit mehr als Windstärke zwölf, also mindestens 120 Kilometern pro Stunde, unterwegs ist, kann nach Auffassung der Rechtsprechung für solche Schäden niemand mehr verantwortlich gemacht werden. Hier handelt es sich um höhere Gewalt. Wenn hierbei das persönliche Hab und Gut beschädigt wird, hilft nur noch die eigene Kasko-, Wohngebäude oder Hausratversicherung.

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