Die Hinzuverdienstgrenze zeigt auf, bis zu welcher Höhe ein Rentner Arbeitseinkommen dazu verdienen darf. Die Höhe richtet sich nach der Art des Rentenbezugs (Altersrente, Hinterbliebenenrente oder Rente wegen Erwerbsminderung).
Außerdem ist es für die Berechnung wichtig, ob der Verdienst in den alten oder neuen Bundesländern erzielt wird und wie hoch das Einkommen in den letzten drei Kalenderjahren vor Renteneintritt war.
Neben der Vorfreude auf die neue Wohnung bringt ein Umzug vor allem eines mit sich: Kosten. Denn für Renovierungen, Möbel und Maklerprovision hat man oft schon ein paar hundert ode ... weiter
Für die Steuererklärung für 2011 gibt es einige Änderungen zu beachten. So können Arbeitnehmer beispielsweise in ihrer nächsten Steuererklärung einen Werbungskosten-Pauschbetrag von 1.000 Euro ... weiter