Bezieht der Rentner eine Regelaltersrente und hat somit das 65. Lebensjahr vollendet, müssen keine Hinzuverdienstgrenzen beachtet werden.
Rentner, die das 65. Lebensjahr noch nicht erreicht haben oder eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erhalten, dürfen bis zu 400 รข?? im Monat dazuverdienen.
Die monatliche Hinzuverdienstgrenze darf zweimal im Jahr bis zur doppelten Höhe überschritten werden. Demnach dürfen dann bis 800 Euro verdient werden. Dies ist lohnenswert, wenn der Arbeitgeber z. B. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld vergütet.
Neben der Vorfreude auf die neue Wohnung bringt ein Umzug vor allem eines mit sich: Kosten. Denn für Renovierungen, Möbel und Maklerprovision hat man oft schon ein paar hundert ode ... weiter
Für die Steuererklärung für 2011 gibt es einige Änderungen zu beachten. So können Arbeitnehmer beispielsweise in ihrer nächsten Steuererklärung einen Werbungskosten-Pauschbetrag von 1.000 Euro ... weiter