Die Hinterbliebenenrente, auch Witwen- und Waisenrente genannt, ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung im Todesfall des Versicherten.
Durch Auszahlung der Rente soll die Existenz der Hinterbliebenen gesichert werden, da ja Gehalt bzw. Unterhalt wegfällt. Um die Hinterbliebenenrente zu erhalten, muss der Verschiedenen mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben.
Neben der Vorfreude auf die neue Wohnung bringt ein Umzug vor allem eines mit sich: Kosten. Denn für Renovierungen, Möbel und Maklerprovision hat man oft schon ein paar hundert ode ... weiter
Für die Steuererklärung für 2011 gibt es einige Änderungen zu beachten. So können Arbeitnehmer beispielsweise in ihrer nächsten Steuererklärung einen Werbungskosten-Pauschbetrag von 1.000 Euro ... weiter