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23.11.2007

Hilfe, Abgeltungssteuer! Steuern sparen, Gewinne schützen

Mit der richtigen Anlagestrategie Geld sparen

Freistellungsaufträge neu berechnen

Als erstes sollte man seine bisherigen Freistellungsaufträge prüfen und gegebenenfalls neu justieren. Der Freibetrag für Anleger wird ab 2009 nicht mehr Sparerfreibetrag, sondern Sparerpauschbetrag heißen. Auch die Werbungskosten werden künftig über diesen Betrag abgedeckt. Das gleiche gilt für Gewinne aus Anlagen und Investments. Wer also Depots und Konten bei mehreren Banken führt, sollte seine Freistellungsaufträge ändern. Und zwar so, dass man den Freibetrag von 801 Euro oder 1602 Euro bei Ehepartnern nicht oder möglichst gering überschreitet.



Anlagehorizont erweitern

Wer bisher in kurzfristige Fons investiert hat, sollte seine Strategie neu ausrichten und stattdessen langfristig investieren. Fonds, die bis Ende 2008 erworben werden, bleiben auch nach 2008 steuerfrei, wenn die Spekulationsfrist von einem Jahr überschritten ist. Wer seine Fonds aber dann verkauft oder neu investiert, muss Abgeltungssteuer bezahlen. Anders sieht es bei Fondssparplänen aus. Alle Sparraten, die nach 2008 eingezahlt wurden, fallen unter die neuen Besteuerungsregeln. Ein Möglichkeit stellen die Dachfonds dar. Dabei kann man auch nach 2008 innerhalb eines Fonds umschichten, ohne Abgeltungssteuer bezahlen zu müssen. Der Nachteil: Dachfonds sind teuer, da sie verwaltungsaufwändig sind.



Fondsgebundene Rentenversicherungen langfristig abschließen

Die Versicherungen werben für den Kauf von fondsgebundenen Rentenversicherungen mit dem Argument, dass für diese keine Abgeltungssteuer anfällt. Bei Rentenversicherungen sollte man grundsätzlich darauf achten, immer für einen sehr langen Zeitraum abzuschließen. Kurze Laufzeiten sind nicht ratsam, da der Versicherer seine Gebühren von der Investition sehr früh abzieht und der Versicherte bei einer Kündigung viel Geld verliert. Wer sich aber seine Police erst im Rentenalter monatlich ausbezahlen lässt fährt günstig. Denn dann muss er nur für den Ertragsanteil der Rente Steuern bezahlen. Ansonsten rät die Stiftung Warentest zur Wahl alternativer Anlageformen.



Zertifikate lohnen sich fast nicht mehr

Anlagen in Zertifikaten sind wegen der relativ hohen Sicherheit beliebt. Leider hat der Gesetzgeber die Abgeltungssteuer für Zertifikate rückwirkend ab dem 15. März 2007 festgesetzt. Wer allerdings schon ein Zertifikat hat und es bis spätestens Ende Juni 2009 verkauft, springt der Abgeltungssteuer noch ein letztes Mal von der Schippe.



Keine Panik, bedacht handeln

Termine für die Einführung neuer Steuern haben immer etwas von Schlussverkauf. Viele Marktschreier in den Finanzmärkten versuchen mit der Angst der Anleger vor finanziellen Verlusten ein schnelles Geschäft zu machen. Welche Anlagen sich tatsächlich als die ertragreichsten erweisen, wird man mit Sicherheit frühestens im Jahre eins nach Einführung der Abgeltungssteuer wissen. Deshalb sollte man als Anleger und Sparer nicht in Panik verfallen, sondern mit Bedacht handeln und keine vorschnellen Entscheidungen treffen.

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