Rürup-Rente – Durch mehr Vorsorge Steuern sparen

Erst kam die Riester-Rente und im Januar 2005 dann die Rürup-Rente. Mit dieser neuen Basisrente wird vor allem die Altersvorsorge der Selbstständigen steuerlich begünstigt. Bei der Rürup-Rente handelt es sich nicht um eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern um einen privaten Rentenversicherungsvertrag.

Die Basisrente wird nur als steuerbelastete Leibrente gewährt, das heißt, es erfolgt eine lebenslange regelmäßige Auszahlung, die nicht vor dem 60. Lebensjahr beginnt. Eine einmalige Kapitalauszahlung ist nicht möglich.

Darin besteht ein entscheidender Unterschied zur Riester-Rente. Bei dieser ist eine einmalige Kapitalauszahlung in Höhe von 20 oder bei Neuverträgen auch in Höhe von 30 Prozent möglich. Die Bedingungen der neuen Basisrente sind gegenüber der Riester-Rente deutlich enger gesteckt. So kann die Rürup-Rente weder vererbt noch übertragen, beliehen oder veräußert werden.

Der Vorteil liegt auf einer anderen Seite: Alle Einzahlungen sind steuerlich absetzbar. Im Jahr 2005 können pro Person bis zu 12.000 Euro steuerfrei in einen Rürup-Vertrag eingezahlt werden. Bis 2025 wird der steuerfreie Anteil auf 20.000 Euro steigen. Damit könnten die Angebote für Gutverdiener interessant werden. Weitere Vorteile liegen darin, dass sie nicht nur von rentenversicherungspflichtigen Personen genutzt werden können.

Die Rürup-Rente können alle, auch Selbstständige, abschließen.. Da viele Selbstständige nicht pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung sind, können sie, indem sie sich für die Rürup-Rente entscheiden, ebenfalls Steuern in der Beitragsphase sparen. Weder Riester- noch Rürup-Rente müssen bei Bezug des Arbeitslosengelds II verwertet werden.

Erste Angebote will die Versicherungswirtschaft in den nächsten Wochen auf den Markt bringen. Trotz der vielen gesetzlichen Vorgaben werden sich die Angebote von Unternehmen zu Unternehmen unterscheiden. Durch unterschiedlich hohe Kosten wird es auch Unterschiede bei den Renditen geben. Die Verbraucherzentrale Sachsen empfiehlt abzuwarten, bis genügend Angebote am Markt sind, um diese zu vergleichen.

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.