Autoversicherung: Verbraucherschützer empfehlen Prämienvergleich

Neben den alljährlichen Umstufungen infolge der aktuellen Schadenstatistik
gibt es seit 1. Oktober Veränderungen in der Kasko-Struktur, die zu erheblichen Prämienänderungen nach oben und unten führen können. So wurden in der Voll- und Teilkasko die Typklassen und in der Vollkasko die Regionalklassen reduziert.

In der Vollkasko geht es jetzt wie in der Haftpflicht bis zur SF-Klasse 25. Gleichzeitig werden in der Vollkasko die jährliche Fahrleistung und der Garagenplatz berücksichtigt.
Diese Veränderungen sind eine unverbindliche Empfehlung des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft, die von den Versicherern im Neugeschäft angewendet werden können. Bestehende Kasko-Verträge sind davon nicht betroffen.

Aber auch in der Haftpflicht kann es nach der Schadenstatistik je nach Fahrzeugtyp zu Prämienunterschieden kommen. Die Verbraucher-Zentrale Thüringen empfiehlt vor einem Versicherungswechsel einen Prämienvergleich. Wer zu einem günstigen Versicherer wechseln will, kann in der Regel noch bis zum 30.November kündigen.

Bei einer Prämienerhöhung hat der Versicherte ein außerordentliches Kündigungsrecht, über das der Versicherer informieren muss. In diesem Fall bleibt nach Eingang der Mitteilung ein Monat Zeit zur Kündigung. Seine alte Versicherung sollte man aber erst kündigen, wenn man einen neuen Vertrag hat.

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