Mit dem "Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm" wurde die Heiratsbeihilfe zum 01.01.2006 gestrichen. Bis 31.12.2005 konnten Arbeitgeber ihre Angestellten zu Anlässen wie einer Hochzeit mit 315 Euro unterstützen, ohne dass diese Beihilfe der Lohnsteuer unterliegt.
Neben der Vorfreude auf die neue Wohnung bringt ein Umzug vor allem eines mit sich: Kosten. Denn für Renovierungen, Möbel und Maklerprovision hat man oft schon ein paar hundert ode ... weiter
Für die Steuererklärung für 2011 gibt es einige Änderungen zu beachten. So können Arbeitnehmer beispielsweise in ihrer nächsten Steuererklärung einen Werbungskosten-Pauschbetrag von 1.000 Euro ... weiter