Mit dem "Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm" wurde die Heiratsbeihilfe zum 01.01.2006 gestrichen. Bis 31.12.2005 konnten Arbeitgeber ihre Angestellten zu Anlässen wie einer Hochzeit mit 315 Euro unterstützen, ohne dass diese Beihilfe der Lohnsteuer unterliegt.
Bei der Hochzeit schon an die Trennung zu denken ist ziemlich unromantisch. Trotzdem kann der Ehevertrag eine wichtige Absicherung für den Fall der Fälle sein. Denn er regelt individuelle V ... weiter
Smartphones sind aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Zu allgegenwärtig nutzen viele Leute die Geräte nicht mehr nur zum Telefonieren und SMS-schreiben. Schnelle Datenverbindungen un ... weiter