Mit dem „Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm“ wurde die Heiratsbeihilfe zum 01.01.2006 gestrichen. Bis 31.12.2005 konnten Arbeitgeber ihre Angestellten zu Anlässen wie einer Hochzeit mit 315 Euro unterstützen, ohne dass diese Beihilfe der Lohnsteuer unterliegt.
Kunden, die ihr Geld bei einer Bank anlegen, sollten sich unbedingt im Vorfeld über die Höhe der Einlagensicherung informieren. Wie wichtig dies ist, hat der Fall der noa bank gezeigt. ... weiter
Die Kreditkarte von heute muss schon einiges mehr bieten als die reine Geldfunktion. Die meisten Anbieter statten ihre Plastikkärtchen mit finanziellen Sonderleistungen aus. Mal reduziert ... weiter