Heilpraktiker

Der Beruf des Heilpraktikers hat nach dem Heilpraktikergesetz eine staatliche Erlaubnis, Heilkunde auszuüben. Dabei muss er nicht über die ärztliche Approbation verfügen. Der Beruf wird eigenverantwortlich ausgeübt und unterliegt nach § 18 dem Einkommensteuergesetz.

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