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04.06.2008

Hautkrebs-Screening als Kassenleistung - Vorsorge ist besser als Nachsorge!

Vorsorgeuntersuchungen der Kasse Ab diesem Sommer soll die Früherkennung von Hautkrebs bundesweit in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen werden. Welche Vorsorge- und Früherkennungsmaßnahmen gesetzlich Versicherten weiterhin zustehen, und für welche Untersuchungen Patienten selbst zahlen, lesen Sie in diesem Text.

 

Neu im Leistungskatalog

(awe) Allein in Deutschland erkranken jährlich rund 140.000 Menschen neu an verschiedenen Formen von Hautkrebs, so die Deutsche Krebshilfe in einer Broschüre zum Thema. Gerade Menschen mit heller Haut, vielen Muttermalen und einer Vorliebe für ausgiebiges Sonnenbaden gehören zu den gefährdeten Personen.

Doch je früher die Krankheit erkannt wird, desto höher die Chancen für die Betroffenen auf eine Heilung; mehr noch: "Hautkrebs ist der einzige Krebs, der früh erkannt fast zu 100 Prozent heilbar ist", so Hautarzt und Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Burkhard Bratzke anlässlich des Euro-Melanoma-Tages Anfang Mai dieses Jahres.

Zum ersten Juli 2008 soll nun das Hautkrebs-Screening in den gesetzlichen Leistungskatalog der Krankenkassen aufgenommen werden. Die Ganzkörperuntersuchung kann ein Hautarzt oder ein speziell fortgebildeter Allgemeinmediziner vornehmen.

Zwar haben derzeit schon einige Kassen den kostenlosen Haut-Check für ihre Versicherten im Angebot, doch nur als freiwillige Leistung. Auch im konkreten Verdachtsfall hat der Patient einen Anspruch auf die Kostenübernahme durch seine Krankenkasse.

Ansonsten gehört die Untersuchung des Körpers auf mögliche bösartige Melanome und andere Formen des Hautkrebses derzeit noch zu den so genannten Igel-Leistungen. Und so muss, wer bei seiner Haut auf Nummer sicher gehen will, bisher rund 20 bis 40 Euro für diesen Check ausgeben. Das wird auch für Krankenversicherte unter 35 Jahren so bleiben.

Der Hautkrebs-Check auf Rechnung der Krankenkasse steht künftig den Versicherten ab 35 alle zwei Jahre zu. Wer möchte, kann dies auch mit dem regelmäßigen Check-up kombinieren, der Patienten ab 35 ebenfalls alle zwei Jahre zusteht.

Für diese Vorsorgeuntersuchungen muss keine Praxisgebühr gezahlt werden. Solange es den Gesundheitsfonds noch nicht gibt, kann man auch noch an den Versicherungsbeiträgen sparen. Wer eine günstige Krankenkasse sucht, kann sich über diesen online-Vergleichsrechner informieren.

Auch neu im gesetzlichen Leistungskatalog der Kassen ist bereits seit Anfang des Jahres der Chlamydien-Test für junge Frauen. In Deutschland erkranken laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung jährlich ungefähr 300.000 Männer und Frauen an einer Infektion durch Chlamydien, die Krankheit selbst bleibt meist beschwerdelos.

Jedoch kann sie gerade für junge Frauen schwerwiegende Folgen haben: Es kann zu Unfruchtbarkeit, einer Frühgeburt oder einer Erkrankung des Neugeborenen kommen, wenn die Infektion bei der Mutter unentdeckt bleibt. Bisher konnten nur Schwangere einen Chlamydien-Test auf Chipkarte in Anspruch nehmen. Seit diesem Jahr ist diese Untersuchung für Frauen bis zum abgeschlossenen 25. Lebensjahr einmal jährlich kostenlos.

Welche wichtigen Vorsorgeuntersuchungen Sie als gesetzlich Versicherte außerdem in Anspruch nehmen können, lesen Sie auf der folgenden Seite.

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