Zerstörte oder abhanden gekommene Sachen werden mit ihrem Neuwert ersetzt. Sie bekommen also den Betrag der notwendig ist, um gleichwertigen, neuen Ersatz zu beschaffen Bei Sachschäden zahlt die Versicherung die Reparatur und eine mögliche Wertminderung. Für Wertsachen und Fahrräder gibt es Höchstgrenzen für die Entschädigung.
Weiterhin übernimmt die Versicherung alle Kosten die durch das Auf- und Wegräumen, den Transport und die Entsorgung von zerstörten, versicherten Sachen entstehen. Müssen dafür andere Gegenstände - z.B. die des Nachbarn - aus dem Weg geräumt, verändert oder beschützt werden, zahlt die Versicherung.
Ist die Wohnung durch ein versichertes Risiko (z.B. Sturm oder Hagel) unbewohnbar geworden, zahlt die Versicherung die Unterbringung in einem Hotel oder einer Pension - nicht jedoch das Essen dort oder andere Nebenkosten. Die Kosten werden im Regelfall für maximal 100 Tage bis zu einem bestimmten Tagessatz übernommen. Müssen nicht nur Sie, sondern auch der Hausrat die zerstörte Wohnung verlassen, übernimmt die Versicherung auch dafür die Kosten.
Muss ein neues Schloss eingesetzt werden oder die Wohnung bewacht werden, kommt ebenfalls die Versicherung dafür auf.
Nicht übernommen werden jedoch Aufwendungen für den Einsatz der Feuerwehr oder von anderen Organen, die im öffentlichen Interesse zur Hilfe verpflichtet sind. Ein Wasserschaden nach dem Löschen bleibt davon unberührt, er wird erstattet.
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