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30.03.2009

Hausratversicherung - Kosten, Abschluss und Verhalten im Schadensfall

Was tun, wenn es brennt?

Als Versicherter sind Sie verpflichtet, einen entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten. Dazu gehört beispielsweise, geraubte Sparbücher und Schecks sperren zu lassen, bei einem Verbrechen die Polizei und bei Brand die Feuerwehr einzuschalten, zerstörte Fenster und Türen provisorisch einbruchssicher zu machen - kurz: zu retten, was zu retten ist.

Es ist nicht unüblich, dass nach einem Schadensfall ein Angestellter der Versicherung den Schaden begutachtet. Nach Möglichkeit sollten beschädigten Sachen dementsprechend aufbewahrt werden. Außerdem verlangt die Versicherung in der Regel eine möglichst vollständige Liste der zerstörten, beschädigten oder gestohlenen Sachen.

Es empfiehlt sich, im Vorfeld eine Bestandsaufnahme im gesamten Haushalt zu machen, in der zumindest die teureren Stücke dokumentiert sind. Eine Ergänzung der Liste durch Originalrechnungen oder Fotos der betreffenden Gegenstände ist sinnvoll. Hausratsliste, Fotos und Rechnungen werden natürlich am besten getrennt vom übrigen Hausrat aufbewahrt.

Gibt es Zeugen für den Schaden, kann dies sehr hilfreich sein. Fotos von zerstörten oder beschädigten Gegenständen sind ebenfalls sehr nützlich.

Kein Versicherungsschutz

Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit entstanden sind oder vom Versicherungsnehmer selbst herbeigeführt wurden, werden nicht ersetzt. Zu einem Verlust des Versicherungsschutzes kann es aber auch kommen, wenn Schäden nicht unverzüglich dem Versicherer und - wenn notwendig - der Polizei mitgeteilt werden. Mittlerweile gibt es einige Versicherungen, die auch bei grober Fahrlässigkeit zahlen.

Außerdem können so genannte "Gefahrenerhöhungen" den Versicherungsschutz einschränken oder gefährden. Eine Gefahrenerhöhung liegt vor, wenn das Risiko, dass es zu einem Schaden kommt, steigt. Ein Risiko ist beispielsweise ein Baugerüst, das Einbrechern den Einstieg erleichtert, ein Wohnungsleerstand von über 60 Tagen oder wenn sich ein "feuergefährlicher Betrieb" in Ihrer Nachbarschaft niederlässt. Zu diesen Betrieben zählen Tankstellen, Discotheken, aber auch Reetdach- und Holzhäuser.

Im Versicherungsantrag werden Fragen zu diesen Risiken gestellt. Wenn sich während der Vertragslaufzeit etwas an diesen Gefahrenumständen ändert, sollten Sie dies der Versicherung melden. Ansonsten kann dies Einfluss auf den Versicherungsschutz haben.

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