Hausratversicherung: Übergangsschutz bei der ersten eigenen Wohnung

Viele junge Menschen können es kaum erwarten, endlich auf eigenen Füßen zu stehen. Ist der Mietvertrag unterschrieben und wird die erste eigene Wohnung bezogen, endet jedoch der Hausratversicherungsschutz über die Eltern. Am Markt gibt es allerdings vereinzelt Angebote, die einen Übergangsschutz gewähren.

So bleibt bei der uniVersa Versicherung der Hausrat von den Kindern über die Eltern bis zu sechs Monate beitragsfrei weiterversichert. Voraussetzung ist, dass während dieser Zeit ein eigener Hausratversicherungsvertrag abgeschlossen wird. Für diesen erhalten Kinder einen vertraglich garantierten Sondernachlass von 10 Prozent. Dann sind die ersten Möbel und die HiFi-Anlage in den eigenen vier Wänden gegen Feuer, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus, Leitungswasser, Sturm und Hagel rundum geschützt.


Pressemitteilung der uniVersa Versicherungen

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