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15.12.2008

Hausratversicherung deckt Sachschäden durch Brände

Der Lichterglanz zur Weihnachtszeit sorgt für eine behagliche Stimmung im Wohnzimmer: Adventskränze, Kerzen am Tannenbaum und prall gefüllte Weihnachtsstrümpfe vorm knisternden Kaminfeuer machen die Besonderheit dieser Jahreszeit aus.

Doch von den gemütlichen Flammen geht immer auch Gefahr aus: Nach Schätzungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) registrieren deutsche Versicherer allein zu Weihnachten um die 20.000 Schäden mit einem Schadenaufwand von rund 38 Millionen Euro.

Schon eine kleine Unachtsamkeit wie etwa ein übergesprungener Funke kann zu schwerwiegenden Schäden führen. Wer die Ausstattung seiner Wohnung ausreichend versichert, ist im Ernstfall wenigstens finanziell auf der sicheren Seite, rät die Condor Versicherungsgruppe.

Vom gemütlichen Kaminfeuer zum gefährlichen Kaminbrand

Offene Kamine sind in jedem Wohnzimmer ein Blickfang. Um sich allerdings an gemütlichen Flammen erfreuen zu können, muss der Kamin richtig befeuert werden.

Auf die Beheizung mit feuchtem Holz sollte dringend verzichtet werden, da es nur unvollständig verbrennt. Dies kann zur sogenannten Verpechung führen, oft gefolgt vom Kaminbrand: Das leicht entflammbare Pech setzt sich am Schornsteininneren ab und kann, wenn es sich entzündet, unter Umständen zu folgenschweren Bränden führen.

Im Falle eines Kaminbrands muss umgehend die Feuerwehr alarmiert und die Verbrennungsluftzufuhr der Feuerstätte dicht verschlossen werden. Zudem sollten alle brennbaren Gegenstände in der Nähe des Kamins und des Schornsteins in allen Stockwerken weggerückt werden.

Zum Löschen von in Brand geratenen Möbeln eignet sich ein Feuerlöscher - mit diesem aber niemals direkt auf oder in den Kamin spritzen. Den Kaminbrand niemals mit Wasser bekämpfen. Der Kamin würde zerbersten und der Brand könnte dann auf das Haus übergreifen.

Besonders wichtig ist es, auf Funkenflug außerhalb des Hauses zu achten, denn es besteht auch Gefahr für die Nachbarhäuser.

Auch Unachtsamkeit ist versicherbar

Ein Kamin muss in der Regel unter ständiger Beobachtung stehen. Denn kommt es aufgrund von Achtlosigkeit zu einem Brand, verweigern viele Versicherer im Schadenfall Zahlungen mit der Begründung der groben Fahrlässigkeit.

"Im Rahmen unserer Hausratversicherung kann der Versicherte gegen eine vereinbarte Beitragshöhe den Einwand der groben Fahrlässigkeit ausschließen", sagt Günter Neumann, Abteilungsleiter für Sach- und Haftpflichtversicherungen der Condor Versicherungsgruppe.

Der Leistungsumfang der Hausratversicherung ist zudem um Sengschäden erweitert, die beispielsweise durch eine umgefallene Kerze oder einen übergesprungenen Funken verursacht wurden.

Tipps zu Vorbeugung von Brandentstehung

- Offene Kamine niemals unbeaufsichtigt beheizen oder allein mit Kindern zurücklassen

- Zum Befeuern nur naturbelassenes - kein lackiertes - Holz nutzen

- Bei Verbrennung von harzreichen Hölzern, beispielsweise Fichten- oder Kiefernholz, auf starken Funkenflug achten

- Zur Schadenvermeidung vor dem Kamin eine mindestens 50 Zentimeter breite Bodenplatte aus feuerbeständigem Material wie Stahl oder Fliesen verlegen

- Ein Funkenfluggitter vor der Öffnung des Kamins reduziert die Brandgefahr

- Zur Ausschließung von Brandgefahr durch Strahlungswärme zwischen Kamin und Möbeln einen Sicherheitsabstand von mindestens 80 Zentimetern einhalten

- Kamin nicht mit brennbaren Materialien verkleiden; keine brennbaren Gegenstände vor den Kamin hängen

- Feuerlöscher und Löschdecke neben dem Kamin bereithalten

- Im Hausinneren auf Risse im Putz oder Tapeten, die Blasen schlagen, achten: Sie sind erste Anzeichen für einen Kaminbrand

- Kamin jedes Jahr durch einen Schornsteinfeger gründlich reinigen lassen

- Rauchmelder im gesamten Haus montieren

Pressemitteilung der Condor Versicherungsgruppe

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