Eine Haushaltshilfe kann als außergewöhnliche Belastung steuerlich berücksichtigt werden- allerdings nur unter bestimmten Bedingungen.
Eine der Möglichkeiten ist, dass Sie oder Ihr Ehepartner das 60. Lebensjahr überschritten haben. Auch ein Krankheitsfall oder eine Behinderung Ihrerseits, Ihres Ehepartners oder Ihres Kindes können Grund für die Beschäftigung einer Haushaltshilfe sein.
Das Finanzamt berücksichtigt regelmäßig höchstens 52 Euro monatlich.
Wenn Sie oder eine ander e Person in Ihrem Haushalt als hilflos gelten oder schwerbehindert sind (Grad der Behinderung mindestens 50 Prozent), erhöht sich der Pauschalbetrag auf 77 Euro pro Monat. Als Nachweis dient in diesem Fall der amtliche Schwerbehindertenausweis, den Sie Ihrer als Kopie beilegen müssen.
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