Fast unbemerkt von der Öffentlichkeit und von deutschen Unternehmen treten am 1. April 2010 neue Datenschutzvorschriften in Kraft, die unter dem Namen "Scoring-Novelle" zusammengefasst sind. Scoring-Verfahren dienen der Standardisierung von Kreditwürdigkeitsprüfungen im Massengeschäft.
Viele kleine und mittlere Unternehmen führen zwar diese Verfahren bei ihren Kunden nicht selbst durch. Von den neuen Vorschriften betroffen sind aber alle Unternehmen, die zur Eintreibung von offenen Forderungen gegen private Schuldner externe Dienstleister wie Inkassobüros oder Kreditversicherungen nutzen. Die Bekanntgabe der Kundendaten, ohne die ein Inkasso bzw. der Ausgleich der Forderung durch die Versicherung nicht möglich ist, ist eine Datenübermittlung nach dem Bundesdatenschutzgesetz und von der neuen Regelung betroffen.
Sie darf nur nach bestimmten, weitgehend unbekannten Vorschriften erfolgen. Die Finanzexperten von Haufe-Lexware haben die neuen Regeln zusammengestellt. Interessierte finden alle Informationen kostenlos
(Pressemitteilung Haufe aktuell)
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| 2 | Bank of Scotland | Tagesgeld | 2,40% |
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