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23.03.2010

Handwerker-Tipps der Verbraucherzentrale

Ein verstopftes Rohr, ein defekter Computer oder ein Auto, das nicht mehr fährt: In solchen Fällen sind guter Rat und schnelle Hilfe vom Fachmann lieb und teuer. Was aber, wenn Termine nicht eingehalten werden, die veranschlagten Kosten deutlich höher sind oder die Reparatur ohne Erfolg vonstattengeht? ?Verbraucherschützer Joachim Geburtig von der Neuen Verbraucherzentrale gibt Tipps, damit nicht gleich Ärger mit dem Handwerker vorprogrammiert ist. ? Generell gilt zunächst: Alle Vereinbarungen sollte sehr konkret und verbindlich sein. ? Wenden Sie sich an einen Meisterbetrieb Im Zweifelsfalle bei der Handwerkskammer nachfragen. Vorsicht ist vor allem dann geboten, wenn Ihnen Firmen, die nicht in Ihrer Nähe ansässig sind, aufreißerische Angebote unterbreiten oder sogar unaufgefordert bei Ihnen zu Hause ihre Leistungen anpreisen. ? Kostenvoranschläge von mehreren Handwerkern einholen Kostenvoranschläge sind grundsätzlich kostenfrei, sofern nicht etwas anderes vereinbart wird. Wichtig ist vor allem bei den Preisvergleichen, ob Leistungsumfang, Vollständigkeit und Qualität auch deckungsgleich sind. Vereinbaren Sie nach Möglichkeit die Verbindlichkeit des Kostenvoranschlages. ? Bei größeren Aufträgen und insbesondere bei Aufträgen für bauliche Leistungen, sollten schriftliche Bauverträge, abgeschlossen werden. Der Leistungsumfang sollte im Vertrag exakt geregelt sein. Gleiches gilt für wichtige Termine, wie etwa einen Fertigstellungszeitpunkt. ? Bezahlung der An- und Abfahrt? Insbesondere bei kleineren Aufträgen sind Handwerker aus der unmittelbaren Nachbarschaft ?in der Regel günstiger. Muss der Handwerker mit dem Pkw oder Lkw kommen, dürfen die Kosten dafür auch in Rechnung gestellt werden. ? Zusatzleistungen Oftmals werden die Arbeitsleistungen auf Wunsch der Kunden erweitert. In vielen Fällen kommt es dann wegen der Bezahlung zu Streitigkeiten. Dafür gibt es grundsätzlich eine sehr einfache Formel: Zusatzleistungen kosten zusätzliches Geld und gibt es daher nicht zum Nulltarif. Es kann daher dringend empfohlen werden, über die Zusatzleistungen klare Vereinbarungen zu treffen, insbesondere über die zusätzliche Vergütung. Diese Punkte sollten schriftlich festgehalten werden.

Wenn Reklamationen auftreten Es ist gutes Recht des Verbrauchers eine ordnungsgemäße Leistung vom Handwerker zu erhalten, seine Werkleistung muss frei von Mängeln sein. Für gutes Geld darf man auch gute Leistung erwarten. Entdecken Sie Mängel, so sollten Sie dem Handwerker ausreichend Gelegenheit geben, diese zu beseitigen. Eine Mängelrüge muss mindestens folgende Punkte beinhalten: ? 1. Mängel konkret bezeichnen 2. Klare Beseitigungsaufforderung 3. Angemessene Frist ? Wenn weitere Probleme auftreten, sollten diese zunächst in einem Gespräch geklärt werden. Können Differenzen auf diesem Weg nicht ausgeräumt werden, sollten Sie eine Beratung bei Ihrer Verbraucherzentrale nutzen. ? (Pressemitteilung der VZ Mecklenburg-Vorpommern)

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