Verweigert eine Haftpflichtversicherung die Zahlung, sollten Sie nachhaken. Denn nicht immer sind die Klauseln so eindeutig, wie es scheint. So erging es einem Klinik-Patienten, der den ihm überlassenen Fernseher beschädigte.
Die Versicherung verweigerte die Zahlung und berief sich auf ihre Vertragsklauseln. Sie deutete die Überlassung des Fernsehers als Mietvertrag und wollte deshalb nicht zahlen. Begründung: Beschädigungen an gemieteten Gegenständen seien durch die Haftpflichtversicherung nicht gedeckt.
Gegen diesen Haftungsausschluss entschied das Landgericht (LG) Dortmund: Ist ein Fernseher Bestandteil eines Krankenhausvertrages, so handelt es sich nicht um einen Mietvertrag. Der Versicherer musste zahlen (LG Dortmund: Az. 2 S 53/04).
| # | Anbieter | Produkt | Zinssatz |
|---|---|---|---|
| 1 | MoneYou | Tagesgeld | 2,55% |
| 2 | Bank of Scotland | Tagesgeld | 2,40% |
| 3 | 1822direkt | ZinsCash (Standardzins) | 2,30% |
Bei der Hochzeit schon an die Trennung zu denken ist ziemlich unromantisch. Trotzdem kann der Ehevertrag eine wichtige Absicherung für den Fall der Fälle sein. Denn er regelt individuelle V ... weiter
Smartphones sind aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Zu allgegenwärtig nutzen viele Leute die Geräte nicht mehr nur zum Telefonieren und SMS-schreiben. Schnelle Datenverbindungen un ... weiter