Ja. Angesichts der zahlreichen Krankenkassen, die wiederum viele neue Tarife einführen, sollte man sich gut ansehen, welchen der neuen Wahltarife, die die Kassen anbieten können, man abschließt.
Denn mit Abschluss des Vertrags ist man für die nächsten drei Jahre an den Wahltarif gebunden. Ein Kassenwechsel ist in dieser Zeit nicht möglich, auch nicht, wenn die Versicherung ihre Beiträge erhöht. Das gilt jedoch nicht für die Tarife, zu denen die Kassen gesetzlich verpflichtet sind.
| # | Anbieter | Produkt | Zinssatz |
|---|---|---|---|
| 1 | MoneYou | Tagesgeld | 2,55% |
| 2 | Bank of Scotland | Tagesgeld | 2,40% |
| 3 | 1822direkt | ZinsCash (Standardzins) | 2,30% |
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