Die grüne Versicherungskarte dient im Ausland als Nachweis für eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung. Kommt es im Ausland zu einem Unfall, besteht in den Mitgliedsstaaten des Grüne-Karte-Abkommens ein voller Versicherungsschutz zu den jeweils gesetzlichen Mindestdeckungssummen.
Innerhalb der EU muss die grüne Karte mittlerweile nicht mehr mitgeführt werden, das amtliche Kennzeichen reicht als Versicherungsnachweis aus. Dennoch empfiehlt es sich, die Karte immer dabeizuhaben, denn sie enthält Daten, die bei Unfällen hilfreich sind. In Italien kommt es zudem immer wieder vor, dass die Polizei nach Unfällen die Vorlage der grünen Karte verlangt.
Bei der Einreise in osteuropäische Länder, die Balkanstaaten und einige andere Länder sollte man den Versicherungsnachweis nach wie vor vorlegen können. Ansonsten kann bei Grenzübertritt der Abschluss einer gesonderten Grenzversicherung verlangt werden.
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