Gothaer: Krankenzusatzversicherung erstattet Kosten für Sehhilfen

82 Prozent der gesetzlich Versicherten in Deutschland erwarten von ihrer Krankenkasse, dass sie die Kosten für Sehhilfen übernimmt. Doch nur jeder fünfte zeigt sich mit der Kassenerstattung für Brillen und Kontaktlinsen zufrieden.

In keinem anderen Leistungsbereich weichen Anspruch und Wirklichkeit der Kostendeckung so stark voneinander ab. Das ist das Ergebnis der repräsentativen Studie "Kundenkompass Private Krankenversicherung" der Gothaer Krankenversicherung in Zusammenarbeit mit dem F.A.Z.-Institut.

Der Grund für die große Unzufriedenheit unter den Kassenpatienten ist das GKV-Modernisierungsgesetz aus dem Jahr 2004. Seitdem werden nur noch in Ausnahmefällen Kosten im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet.

Doch offensichtlich widerspricht diese Regelung dem Gerechtigkeitsgefühl einer großen Mehrheit der Kassenpatienten. Die Privatversicherten haben es da besser. Sie können einen Großteil der Kosten innerhalb bestimmter Fristen für Brillen und Kontaktlinsen geltend machen.

Dies erklärt, warum das Zufriedenheitsniveau von Privatversicherten in diesem Bereich doppelt so hoch ausfällt, wie das von Kassenpatienten.

GKV-Versicherte, die ihre Versorgungslücke bei Sehhilfen schließen möchten, können dies über den Abschluss einer Zusatzversicherung erreichen.

Beispielsweise ist in der Ergänzungsversicherung MediTop der Gothaer eine Erstattung von 80 Prozent der Aufwendungen für Brillen und Kontaktlinsen enthalten.

Zu berücksichtigen ist nur, dass die Kostenerstattung nicht mehr als einmal innerhalb von 24 Monaten in Anspruch genommen werden kann und dass bestimmte Kostenobergrenzen einzuhalten sind.

Pressemitteilung der Gothaer

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