In der Regel beträgt die Wartezeit bei einer Krankenzusatzversicherung drei Monate. Bei bestimmten Versicherungsleistungen, z.B. bei Zahnleistungen kann sie sogar acht Monate betragen. Wird der Schutz über die gesetzliche Kasse abgewickelt, verzichten einige Privatversicherer aber auf die Wartezeit. Auch bei unfallbedingten Leistungen entfällt in der Regel die Wartezeit.
| # | Anbieter | Produkt | Zinssatz |
|---|---|---|---|
| 1 | MoneYou | Tagesgeld | 2,55% |
| 2 | Bank of Scotland | Tagesgeld | 2,40% |
| 3 | 1822direkt | ZinsCash (Standardzins) | 2,30% |
Kinder toben, rennen, lachen viel und gern. Für solch ein abwechslungsreiches Leben brauchen sie entsprechenden Schutz, denn nicht nur Erwachsene, sondern auch die lieben Kleinen müssen g ... weiter
Zum Jahreswechsel treten weitere Änderungen der Gesundheitsreform in Kraft. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen bleiben für die meisten Versicherten erhalten. Anders steht es um Selbständige, die freiwillig gesetzlich versichert sind. Sie haben ab dem 1. Januar 2009 keinen Anspruch mehr auf Krankentagegeld. Wie sich Selbständige im Krankheitsfall absichern können erfahren Sie hier.
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