Startseite > Girokonten > News > Gibt es einen Anspruch auf Weihnachtsgeld?
Startseite > Dispokredit > News > Gibt es einen Anspruch auf Weihnachtsgeld?
26.11.2007

Gibt es einen Anspruch auf Weihnachtsgeld?

Weihnachten naht und damit einmal mehr die Frage des Weihnachtsgeldes. Bekommt man es wie üblich, wird es gekürzt oder gar gestrichen?

In wirtschaftlich schwierigen Zeiten versuchen immer mehr Unternehmen von der liebgewordenen Tradition der Dezember-Gratifikation Abstand zu nehmen.

Grundsätzlich ist der Anspruch auf Weihnachtsgeld oder ein dreizehntes Monatsgehalt gesetzlich nicht festgelegt.

"Ist die Zahlung eines Weihnachtsgeldes aber im Tarif- oder Arbeitsvertrag entsprechend vereinbart, hat der Arbeitnehmer einen Anspruch darauf und eine Kürzung oder Streichung ist nicht so einfach möglich", erklärt Anne Kronzucker, Rechtsexpertin bei der D.A.S., Europas Nr. 1 im Rechtsschutz.

Will der Arbeitgeber die einmal getroffene Weihnachtsgeldregelung in einem Arbeitsvertrag ändern, muss er seinem Mitarbeiter eine entsprechende Änderungskündigung zustellen, die der Arbeitgeber nicht widerspruchslos hinnehmen muss.

Er kann beim zuständigen Arbeitsgericht auf Unwirksamkeit klagen. Allerdings berechtigt eine entsprechende Tarifvertragsänderung den Arbeitgeber zur Einsparung des Weihnachtsgeldes.

Viele Arbeitgeber koppeln die Zahlung des Weihnachtsgeldes grundsätzlich an die wirtschaftliche Situation ihres Unternehmens und lassen diesen Entgeltteil im Arbeitsvertrag einfach außen vor.

Allerdings kann der Arbeitgeber aufgrund der so genannten "betrieblichen Übung" zur Zahlung verpflichtet sein:

Erhält nämlich ein Arbeitnehmer ohne einschränkende Erklärung drei Jahre in Folge eine Weihnachtsgratifikation in jeweils derselben Höhe, hat dies für den Arbeitgeber auch in den Folgejahren verpflichtenden Charakter.

Er kann das Weihnachtsgeld nicht spontan kürzen oder gar einstellen. Aus diesem Grund gewähren viele Betriebe das Weihnachtsgeld nur noch unter dem Vorbehalt der Freiwilligkeit, der sich auf die Zahlung als solche, auf die Höhe oder auf die Erfüllung bestimmter Bedingungen beziehen kann.

"Das heißt, der Arbeitgeber darf bei schlechten Umsatzzahlen das Weihnachtsgeld kürzen, wobei die Kürzung jedoch für jeden Mitarbeiter in der gleichen Höhe vorgenommen werden muss", so Kronzucker.

Der Arbeitgeber hat aber auch die Möglichkeit die Zahlung des Weihnachtsgeldes in der Forma an die wirtschaftliche Situation seines Unternehmens zu koppeln, dass er diesen Entgeltteil im Arbeitsvertrag einfach außen vor lässt.

So wie es keinen Anspruch auf Weihnachtsgeld gibt, besteht auch keine Regelung, was die Höhe der Gratifikation betrifft. Geregelt ist hingegen, dass nur Arbeitnehmer ein Weihnachtsgeld erhalten, die sich am 31. 12. des betreffenden Jahres in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis befinden.

Wer also im Laufe des Jahres aus dem Unternehmen ausscheidet, hat auch keinen Anspruch auf ein anteiliges Weihnachtsgeld. Dies gilt auch bei einer betriebsbedingten Kündigung.

Pressemitteilung der D.A.S. Versicherung

Empfehlung - Tagesgeld

# Anbieter Produkt Zinssatz
1 MoneYou Tagesgeld 2,55%
2 Bank of Scotland Tagesgeld 2,40%
3 1822direkt ZinsCash (Standardzins) 2,30%

Tagesgeld vergleichen!

Rahmenkredit bietet günstige Alternative zum Dispo

Gut, bequem und gar nicht günstig - mit diesen Worten lässt sich der Dispokredit zusammenfassen, will man sich kurzfristig Geld beschaffen. Denn auch wenn das allgemeine Zinsniveau d ... weiter

Geld einzahlen bei Direkt-Banken - wie geht das?

Viele Bankkunden haben ein günstiges Konto bei einer Bank im Internet, weil sie dort oft von besseren Konditionen profitieren als bei einer Filialbank. Doch wie lösen Direktbanken B ... weiter

Produkttests

Im Test: Die Kfz-Versicherung der AllSecur mit Marten
Es ist Herbst in Deutschland und auf den Straßen treibt ein finsterer Gesell sein Unwesen. Die Opfer: Ahnungslose Autos. Denn ganz egal, ob Hagelschaden, Blechschaden oder Diebstahl: Marder Marten hat seine Finger im Spiel. Sein Gegner ist die Kfz-Versicherungsmarke AllSecur. Ob diese auch im richtigen Leben die Oberhand behält, verraten wir Ihnen in unserem Produkttest der Kfz-Versicherung. mehr...

Im Test: Der Direktkredit der SWK Bank
Bei der SWK Bank kann man einen Ratenkredit direkt online bestellen. Innerhalb von 30 Sekunden soll man dabei eine Antwort erhalten, ob man zwischen 1.000 und 50.000 Euro als Kreditsumme erhalten kann. Das Geld würde dann innerhalb von zwei Arbeitstagen auf dem Konto des Antragsstellers sein. Ob sich das Angebot lohnt, erfahren Sie in unserem Produkttest des Direktkredits der SWK Bank. mehr...

Im Test: Das Festgeld der GarantiBank
Bringen vierblättrige Kleeblätter auch Bankkunden Glück? Die Garantibank versucht es auf jeden Fall und setzt den vermeintlichen Glücksbringer nicht nur in ihr eigenes Logo. Auch im Namen der Festgeldanlage findet sich das Kleeblatt wieder. Ob Sie sich bei dieser Geldanlage nur auf ihr Glück verlassen sollten, erfahren Sie in unserem Test des Kleeblatt-Festgeld-Kontos. mehr...

Im Test: Das Top-Zinskonto der Norisbank
Die Norisbank ist eine Tochter der Deutschen Bank und bezeichnet sich selbst als "ersten Qualitätsdiscounter im deutschen Bankenmarkt." Jetzt hat die Norisbank ihren Tagesgeld-Aktionszins noch einmal erhöht. Wir haben uns das Top-Zinskonto der Norisbank genauer angesehen. Ist der Name Programm? Die Antwort auf diese Frage lesen Sie hier in unserem Produkttest. mehr...

Im Test: Das Tagesgeldkonto der Targobank
Die Bäume blühen, die Zinsen steigen. Ist das der Frühling oder das Ende der Sparerkrise? Vielleicht beides. Einige Tagesgeldanbieter schrauben ihre Zinsen sachte nach oben. Zum Beispiel die Targobank. Wir haben uns das Tagesgeldangebot der Targobank einmal genauer angesehen. Unsere Erkenntnisse lesen Sie hier. mehr...

Finanz-Newsletter

Melden Sie sich für den Gratis-Newsletter von forium an!

Ich habe die AGB und Datenschutzerklärung gelesen und bin damit einverstanden.

Ihr Abonnement können Sie entweder auf der Abmeldeseite oder in jedem Newsletter mit einem Klick beenden.